Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausbildungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausbildungen von Isabelle von Fallois mit satzungsmäßigem Sitz in München. 

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Artikel 1 Begriffsbestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen finden auf sämtliche Verträge zwischen Isabelle von Fallois, im Folgenden als „IvF“ bezeichnet, und dem Teilnehmer an Ausbildungen, Trainings, Schulungen, Lehrgängen, Workshops, Seminaren oder anderen Ausbildungsformen, im Folgenden als „Ausbildung“ bezeichnet, Anwendung.

1.2. Unter Teilnehmer wird jede natürliche oder juristische Person verstanden, mit der IvF einen Vertrag über die Durchführung von Ausbildungen schließt oder die tatsächlich an der Ausbildung teilnimmt, unabhängig davon, ob der Teilnehmer selbst oder ein Dritter an der Ausbildung teilnimmt, im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet.

Artikel 2 Zustandekommen des Vertrags

2.1. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Teilnehmer ein Anmeldeformular von IvF unterzeichnet, sei es digital oder auf Papier, oder dass IvF eine von dem Teilnehmer per E-Mail versandte Anmeldung bestätigt.

2.2. Im Falle der etwaigen Ungültigkeit/Aufhebung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ausbildungen, bleiben die übrigen Bestimmunen unvermindert wirksam und anwendbar. IvF und der Teilnehmer verständigen sich über den Austausch der etwaigen ungültigen/aufgehobenen Bestimmungen durch Bestimmungen, die dem Zweck und dem Inhalt der ungültigen/aufgehobenen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

2.3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur bindend, wenn IvF sie schriftlich bestätigt hat.

Artikel 3 Rücktritt von der Ausbildung

3.1. Der Teilnehmer hat das Recht, die Teilnahme an einer Ausbildung oder den Auftrag für eine Ausbildung per Einschreiben oder per E-Mail-Nachricht, die von IvF bestätigt wurde, zu stornieren.

3.2. Bis zu zwei Monate vor Beginn kann der Teilnehmer kostenlos zurücktreten.

3.3. Tritt der Teilnehmer bis zu sechs Wochen vor Beginn zurück, so fallen Rücktrittskosten i. H. v. 50% der Teilnahmegebühr an. Die anderen 50 % werden erstattet.

3.4. Tritt der Teilnehmer bis zu 14 Kalendertagen vor dem ersten Ausbildungstag zurück, so fallen Rücktrittskosten i. H. v. 75 % der Teilnahmegebühr an. 25 % der Teilnahmegebühr werden erstattet.

3.5. Wenn der Teilnehmer weniger als 14 Kalendertage vor dem ersten Ausbildungstag zurücktritt, seine Teilnahme nach dem ersten Ausbildungstag beendet oder aus anderen Gründen nicht an der Ausbildung teilnimmt, hat der Teilnehmer die vollständigen Teilnahmekosten einschließlich etwaiger noch offener Raten zu zahlen. Der Teilnehmer kann sich durch eine andere juristische oder natürliche Person vertreten lassen, sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen für die betreffende Ausbildung erfüllt. Damit sind keine Kosten verbunden.

3.6. IvF hat das Recht, unter deutlicher Angabe der Gründe die Ausbildung zu stornieren oder einen Teilnehmer abzulehnen. Der Teilnehmer hat in dem Fall das Recht auf Erstattung des vollständigen Betrags, den er IvF gezahlt hat.

Artikel 4 Zahlung

4.1. IvF stellt die Teilnahmekosten mithilfe einer (digitalen) Rechnung in Rechnung. Der Teilnehmer hat die Teilnahmekosten 30 Tage vor dem ersten Ausbildungstag zu begleichen oder wenn dieses Datum bereits verstrichen ist, spätestens 7 Tage ab Rechnungsstellung durch IvF. Für Ausbildungen, die sich über einen langen Zeitraum erstrecken, kann, wenn dies in den Informationen ausdrücklich angegeben wird, eine Ratenzahlung vereinbart werden.

4.2. Die Fahrt-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten sind in den Teilnahmekosten nicht inbegriffen, es sei denn, in der betreffenden Broschüre, auf der Webseite oder in einer Anzeige von IvF wird ausdrücklich etwas anderes erwähnt.

4.3. Literatur- und Prüfungskosten sind in den Teilnahmekosten nicht inbegriffen, es sei denn, in der betreffenden Broschüre, auf der Webseite oder in einer Anzeige von IvF wird ausdrücklich etwas anderes erwähnt.

4.4. Im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung an IvF ist der Teilnehmer verpflichtet, die angemessenerweise angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen. 

Artikel 5 Auflösung und Aussetzung

5.1. Wenn der Teilnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt oder wenn ernsthafte Zweifel dahingehend bestehen, dass er in der Lage ist, seine vereinbarten Verpflichtungen gegenüber IvF zu erfüllen, hat IvF, unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Artikeln, das Recht, den Vertrag, sobald der Teilnehmer in Verzug ist, ohne richterliches Einschreiten vollständig oder teilweise aufzulösen beziehungsweise die Erfüllung des Vertrags seinerseits vollständig oder teilweise auszusetzen.

5.2. Wenn der Teilnehmer durch Insolvenz, gerichtlichen Zahlungsaufschub, Liquidation, Unternehmensbeendigung, Firmenübertragung oder dadurch in Verzug gerät, dass er (oder sein Vermögen) unter Verwaltung, unter Pflegschaft oder unter Vormundschaft gestellt wird, hat IvF, unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Artikeln, das Recht, den Vertrag, sobald der Teilnehmer in Verzug ist, ohne weitere vorherige Inverzugsetzung und ohne richterliches Einschreiten vollständig oder teilweise aufzulösen beziehungsweise die Erfüllung des Vertrags seinerseits vollständig oder teilweise auszusetzen.

5.3. Wenn IvF den Vertrag entsprechend den Bestimmungen der Artikel 9.6 und 9.7 des vorliegenden Vertrags vollständig oder teilweise auflöst beziehungsweise vollständig oder teilweise aussetzt, ist IvF, unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Artikeln, nicht zur Leistung von Schadenersatz in irgendeiner Art oder Form verpflichtet. Der Anspruch von IvF auf Ersatz des Schadens, der infolge des Verzugs des Teilnehmers entsteht, bleibt davon jedoch unberührt. Jeglicher Schadenersatz ist sofort zum Datum des betreffenden Ereignisses fällig. 

Artikel 6 Höhere Gewalt

6.1. Wenn IvF ihre vertraglichen Verpflichtungen infolge eines Umstandes verletzt, den sie nicht zu vertreten hat, hat IvF das Recht, die Erfüllung zeitweilig und/oder dauerhaft auszusetzen. Sodann zahlt IvF dem Teilnehmer etwaige von ihm bereits beglichene Kosten bei vorzeitiger Vertragsauflösung infolge einer zurechenbaren Pflichtverletzung anteilig zurück.

6.2. Unter einem nicht zu vertretenden Umstand, aber keineswegs darauf beschränkt, wird unter anderem die „Unterbrechung des normalen Ganges der Dinge, wodurch die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr möglich und/oder zweckmäßig ist“, verstanden. Dazu gehören unter anderem die Krankheit von Personal und/oder Lehrkräften, das Nichtverfügbarsein des Standortes, Kriegssituationen, Atom- und Naturkatastrophen, die der Fortführung der Ausbildung im Wege stehen.

Artikel 7 Geistiges Eigentum

7.1. Die Urheberrechte an den von IvF herausgegebenen und bereitgestellten Datenträgern, Broschüren, Ausbildungs- und Schulungsmaterialien, Handbüchern, Arbeitsblättern, Schablonen, Ablaufdiagrammen, CDs, DVDs und allen anderen im Rahmen der Ausbildung verwendeten schriftlichen Materialien, im Folgenden als „Materialien“ bezeichnet, obliegen IvF, es sei denn, auf dem Werk selbst ist ein anderer Urheberrechtsinhaber angegeben. Es ist dem Teilnehmer untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung von IvF Daten aus den Materialien in irgendeiner Form zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder zu verteilen.

7.2. Auch die Urheberrechte an dem Programmmaterial, Schriften in schriftlicher und in digitaler elektronischer Form, Angeboten, Briefen, Berichten, Gutachten, Vorschlägen, CDs, DVDs usw., die sich aus den Arbeiten von IvF ergeben, obliegen ausschließlich IvF. 

7.3. Die oben beschriebenen Äußerungsformen sind nicht alles umfassend. Auch bei anderen als den genannten Äußerungsformen werden die Urheberrechte und die anderen geistigen Eigentumsrechte nicht übertragen und obliegen IvF.

Artikel 8 Ausführung durch Dritte

IvF behält sich das Recht vor, Arbeiten oder Teile davon von einem oder mehreren Dritten ausführen zu lassen. IvF haftet jedoch für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten. 

Artikel 9 Haftung

9.1. IvF bemüht sich darum, die gegebene Ausbildung nach bestem Wissen und Können durchzuführen.

9.2. IvF haftet gegenüber dem Teilnehmer, der eine juristische Person oder eine in der Ausübung eines Berufs oder eines Unternehmens handelnde natürliche Person ist, lediglich für Schaden, der unmittelbar auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, je schadenverursachender Umstand jedoch höchstens bis zur Höhe der Ausbildungskosten. Eine aufeinander folgende Reihe von Umständen wird dabei als ein Umstand angesehen.

9.3. IvF haftet nicht für indirekte Schäden wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schaden durch Betriebsstillstand.

9.4. IvF haftet nicht, wenn der Teilnehmer oder ein Dritter die Möglichkeit haben, auf eine Versicherungsgesellschaft zurückzugreifen.

9.5. Der Auftragsvertrag und die Beziehung mit dem Teilnehmer unterliegen deutschem Recht. Streitfälle, die sich aus dem Rechtsverhältnis ergeben, werden ausschließlich dem deutschen Richter zur Beurteilung vorgelegt.

9.6. IvF haftet nicht für etwaige materielle und/oder immaterielle, körperliche und/oder psychische Schäden jedweder Form, die durch die Teilnahme an und/oder die Durchführung von Aufträgen im Rahmen der Ausbildung verursacht wurden. 9.7. IvF behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Teilnehmer auszuschließen, wenn er während der Teilnahme an und/oder der Durchführung von Aufträgen im Rahmen der Ausbildung schlechtes Benehmen zeigt.

Artikel 10 Vorbehalt

10.1. IvF behält sich das Recht vor, den Inhalt und das Programm der Lehrgänge zu ändern. 1

0.2. Wenn IvF wegen der Verhinderung eines Lehrgangsleiters oder wegen höherer Gewalt einen Lehrgang abbrechen oder stornieren muss, organisiert IvF innerhalb einer angemessenen Frist einen weiteren Lehrgang.

10.3. IvF haftet nicht für Kosten und Schäden, die dem Teilnehmer aus irgendeinem Grund entstehen. 

Artikel 11 Sonstige Bestimmungen

11.1. Die persönlichen Daten des Teilnehmers werden lediglich zur Optimierung der Dienstleistungen von IvF und für die erforderliche Kommunikation zwischen IvF und dem Teilnehmer verwendet.

11.2. Schulungen finden unter dem Vorbehalt statt, dass sich nach dem Urteil von IvF hinreichend Teilnehmer angemeldet haben.

11.3. Der Teilnehmer hat den Inhalt des Wortlauts dieses Vertrags vollständig verstanden und erklärt mit seiner digitalen Unterzeichnung und Bestätigung durch das Lesen dieser Geschäftsbedingungen und das Ankreuzen des betreffenden Feldes, dass er sich freiwillig an den Vertrag bindet.

11.4. Der Originaltext dieses Vertrags liegt auf Wunsch bei IvF zur Einsichtnahme aus.

11.5. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Streitfälle, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergeben, werden, sofern verhaltensrechtlich und gesetzlich möglich, ausschließlich von dem Gericht München beurteilt und geschlichtet.